Wir handeln zukunftsorientiert.
 

Und halten unsere Anlagen in ständiger Betriebsbereitschaft um Sie und Ihre Gemeinde vor Hochwasserereignissen zu schützen.

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Betrieb bei Hochwasser

Der planmäßige Betrieb bei Hochwasser setzt ein, wenn der Beckenwasserstand das Absperrorgan erreicht und die Stauanlage ihre Rückhaltewirkung entfacht.

Mit dem Einsetzen des „Betriebs bei Hochwasser“ tritt der örtliche Stauwärter in Funktion. Die örtlichen Stauwärter werden von den Verbandsgemeinden zur Unterstützung des Betriebsbeauftragten gestellt. Sie haben sich während des Einstauereignisses im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens aufzuhalten, den weiteren Verlauf des Hochwasserereignisses zu beobachten, Kontrollgänge und –messungen durchzuführen und bei außergewöhnlichen Betriebsfällen und Gefahr sofort den Betriebsbeauftragten zu unterrichten. Der verantwortliche Personenkreis wird über seine Aufgaben regelmäßig unterweisen.

Bei einem störungsfreien Betrieb arbeiten die Anlagen vollautomatisch. Ein Eingriff ist nicht erforderlich.

Werden jedoch Funktionsstörungen bei den gesteuerten Hochwasserrückhaltebecken erkannt, so können die örtlichen Stauwärter die Steuerungsautomatik außer Betrieb setzen und die Regulierorgane von Hand bedienen.