Überplanmäßiger Hochwasserbetrieb
Erreicht die Beckenfüllung 90 % des Beckenvolumens bei anhaltendem Abflussgeschehen, ist der überplanmäßige Hochwasserbetrieb zu besorgen und es sind Vorbereitungen zur Katastrophenabwehr zu treffen.
Mit dem Anspringen der Hochwasserentlastungsanlage verliert die Stauanlage ihre Rückhaltewirkung und die weiteren Zuflüsse fließen unvermindert über die Entlastungsanlage ab.
Diesem überplanmäßigen Betriebszustand muss die Anlage ohne Dammversagen widerstehen. Überschwemmungen unterhalb der Stauanlagen sind dann allerdings auch in den Schutzbereichen nicht mehr zu vermeiden.